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Klassenfahrten/Wandertage Schulfahrten/Wandertage werden unter Beachtung der Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten durchgeführt Pro Schuljahr sind zwei bis drei Wandertage für jede Klasse vorgesehen. Aus organisatorischen Gründen ist es ratsam, dass jeweils Parallelklassen am gleichen Tag wandern. Die Klassen 8 – 10 müssen wegen der Differenzierung zeitgleich fahren. Der Besuch des Berufsinformationsmarktes in Klasse 9 zählt als Wandertag. Ein Wandertag kann als Tagesausflug eingeplant werden. Auf Beschluss der Lehrerkonferenz/Schulkonferenz dürfen keine Fahrten in sogenannte Freizeitparks mehr durchgeführt werden. Auch der Besuch der Freizeitparks in Verbindung mit anderen Zielen (Bergwerk, Gedenkstätten, ...) soll vermieden werden.
Klassenfahrten in der Unterstufe
In der Klasse 6 findet eine mehrtägige Klassenfahrt statt. Die Fahrt kann je nach Programm oder Ziel 3 bis 5 Tage dauern. Bei kleineren Klassen ist rechtzeitig zu überlegen, ob die Fahrt aus Kostengründen mit der Parallelklasse gemeinsam durchgeführt werden kann. Bei der Vorbereitung der Fahrt sind die Eltern zu beteiligen. Die Kosten der Klassenfahrt dürfen einen Betrag von 150 Euro nicht übersteigen. Die Parallelklassen fahren möglichst zum gleichen Termin. Die Fahrt findet im Frühjahr (nach den Osterferien) statt. Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Kindern aus sozial schwachen Familien um die Fahrtkosten aufzubringen: Sozialamt, Kirche, Elternspende, Umlage auf die Klasse, Aktionen der Klasse im Zusammenhang mit Schulveranstaltungen. mögliche Fahrtziele:
Klassenfahrten in der Oberstufe
In der Klasse 10 wird eine einwöchige Klassenfahrt durchgeführt. Beide Parallelklassen fahren gleichzeitig. Die Kosten der Fahrt betragen maximal 300,- Euro einschließlich aller Nebenkosten. Die Fahrt findet in der Regel zu Beginn des Schuljahres (August/September) statt. mögliche Ziele:
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