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Realschule Borgentreich

 

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Schulordnung

 

Allgemeines

 

Schüler und Schülerinnen, die in unsere Schule aufgenommen werden, treten in eine Gemeinschaft ein. Diese kann nicht ohne Ordnung bestehen. Von jedem Schüler wird ein verantwortungsbewusstes Handeln in der Schule erwartet. Diese Schulordnung wurde gemeinsam von Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen erarbeitet und sie ist so, dass sie von allen Beteiligten eingehalten werden kann.

 

Viele Dinge des Schulalltags sind bereits in der Allgemeinen Schulordnung (ASCHO) geregelt. Diese kann jederzeit im Sekretariat der Schule eingesehen werden.

 

 

Teilnahme am Unterricht und sonstigen Unterrichtsveranstaltungen

 

Der Schüler/die Schülerin ist verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Unterricht und an den sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen.

 

Beurlaubungen sind rechtzeitig schriftlich beim Klassenlehrer bzw. beim Schulleiter zu beantragen.

Im Krankheitsfall ist spätestens am zweiten Tag eine schriftliche Bescheinigung der Eltern vorzulegen. Wird ein Schüler/eine Schülerin vorzeitig aus dem Unterricht entlassen, muss er/sie sich im Sekretariat abmelden. Sobald er/sie wieder am Unterricht teilnimmt, legt er/sie eine schriftliche Bescheinigung der Eltern vor. Alle weiteren Fälle bei Abwesenheiten und Beurlaubungen sind in der ASCHO geregelt.

 

Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum (über eine Woche) kann nur aufgrund eines ärztlichen Attestes erfolgen.

 

 

Verhalten  während der Schul-/Unterrichtszeit

 

Der Unterricht beginnt um 7.35 Uhr und endet um 12.45 Uhr. Die Frühaufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.

 

In den kleinen Pausen bleiben alle Schüler/innen im Klassenraum und bereiten sich auf die nächste Unterrichtsstunde vor. Der Ordnungs-/Tafeldienst sorgt für Ordnung und säubert die Tafel. Bei Fachunterricht gehen die Schüler/innen zum entsprechenden Fachraum. In den großen Pausen verlassen die Schüler sofort den Klassen-/Fachraum. Fand der Unterricht in einem Fachraum statt, gehen die Schüler in die Pausenhalle bzw. auf den Schulhof und nicht zurück in den Klassenraum.

 

Während der Unterrichtszeit werden die Jacken an der Garderobe aufgehängt.

 

Das Essen und Trinken während der Unterrichtszeit und das Kaugummikauen sowie das Tragen von Mützen sind nicht zulässig.

 

Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume in den Pausen.

Bleibt eine Lehrperson länger als zehn Minuten aus, so meldet der Klassensprecher das unverzüglich im Sekretariat.

 

Bei Unterrichtsschluss und vor den großen Pausen verlassen die Schüler vor dem Lehrer den Klassenraum.

 

Der unmittelbar an den Schulhof angrenzende Rasen darf nur bei trockenem Wetter betreten werden. Der Unterricht anderer Schulen im Schulzentrum darf nicht gestört werden.

 

Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Dazu gehört der verantwortungsbewusste Umgang mit Lehr- und Lernmitteln und Einrichtungen, das Sammeln und Trennen von Müll und das Sparen von Energie. Nach Unterrichtsschluss ist darauf zu achten, dass die Klasse sauber verlassen wird, Türen und Fenster geschlossen sind und das Licht ausgeschaltet wird.

 

Fahrschüler, die in der 6. Stunde keinen Unterricht mehr haben, können sich in der Aula aufhalten und dort Hausaufgaben anfertigen.

 

Die Innenaufsicht wird durch Schüler/innen der 10. Klassen unterstützt.

 

Der Einsatz elektronischer Medien zum Zwecke der Aufnahme bedarf der Genehmigung des Lehrers oder der Lehrerin

 

Unfallverhütung und Gesundheitsmaßnahmen

 

In Katastrophenfällen ertönt ein dreimaliges Läuten. Alle Schüler müssen die offiziellen Fluchtwege benutzen und sich an den angegebenen Plätzen sammeln.

 

Besondere Rücksichtnahme ist an der Bushaltestelle erforderlich. Keiner kann es verantworten, wenn durch Drängelei andere verletzt werden.

 

Schneeballwerfen, Rutschen auf Geländern sowie andere Aktivitäten, die die eigene und die Gesundheit anderer gefährden können, sind zu unterlassen (z.B. Rutschbahnen anlegen, das Herumjagen in der Pausenhalle insbesondere unter der Treppe).

 

 

Das Schulgelände darf nicht ohne Genehmigung verlassen werden. Für mutwillig zerstörte oder beschädigte Gegenstände haften die Verursacher. Der Schulträger übernimmt für Schäden an persönlichen Gegenständen keine Haftung.

 

Der Genuss von alkoholischen Getränken und das Rauchen schaden der Gesundheit und sind deshalb im Schulgelände aufgrund eines Erlasses generell verboten.

 

 

Borgentreich, den 12. Mai 1998


Letzte Aktualisierung der Schulordnung: November 2005